Aphasie
Bei einer Aphasie liegt ein teilweiser oder vollständiger Verlust von bislang vorhandenen sprachlichen Fähigkeiten vor. Ursachen sind meistens Schlaganfälle, Hirnblutungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen. Die Betroffenen haben oftmals Wortfindungs- und Satzbildungsstörungen. Häufig ist auch das Verstehen von Sprache gestört. Weitere sprachliche Ebenen können ebenfalls betroffen sein.
Dysarthrie
Unter einer Dysarthrie versteht man eine Sprechstörung aufgrund einer Lähmung, Schwächung oder Koordinationsstörung der Sprechmuskulatur. Die Aussprache klingt verwaschen und undeutlich. Krankheiten, die oft mit einer Dysarthrie einhergehen, sind:
Kognitive Dysphasie
Darunter versteht man eine Sprachverarbeitungsstörung, die infolge beeinträchtigter Aufmerksamkeits-, Gedächtnis-und Exekutivfunktionen auftreten kann. Bei dieser dementiell bedingten Kommunikationsstörung ist das Sprachsystem intakt. Beeinträchtigt sind mentale (kognitive) Werkzeuge, die für eine effektive Verwendung von Sprache erforderlich sind.
Schluckstörung (Dysphagie)
Bei einer Dysphagie ist das Schlucken erschwert oder kaum mehr möglich. Es kommt häufig zum Verschlucken von Nahrung, Flüssigkeiten oder Speichel. Schluckstörungen können nach einer Hirnschädigung, im Rahmen einer degenerativen Erkrankung oder als Operationsfolge auftreten.
Sprechapraxie
Eine Sprechapraxie ist eine Beeinträchtigung der Fähigkeit, Sprechbewegungen gezielt anzusteuern, d.h. im Gehirn zu "programmieren". Bei einer Sprechapraxie ist die Sprechmuskulatur voll funktionsfähig.
Was ist zu tun, wenn eine sprachtherapeutische oder logopädische Behandlung notwendig ist?
Die sprachtherapeutische Behandlung muss immer von einem Arzt verordnet werden, z.B. von Neurologen, HNO-Ärzten, Phoniatern, Internisten, Allgemeinmedizinern oder Kinderärzten.
Je nach Verordnung des Arztes beträgt die Dauer einer Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten und findet in der Regel 1-2 x wöchentlich statt. Die gesamte Dauer der Behandlung hängt von der Art und dem Ausmaß der Kommunikations- oder Schluckstörung ab und wird im Einzelfall vom Arzt entschieden.
Eine sprachtherapeutische Behandlung ist für die meisten Erwachsenen zuzahlungspflichtig. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Bei Bedarf kann ein Hausbesuch (z.B. bei älteren, immobilen Patienten) verordnet werden. Die Therapie findet dann im häuslichen Umfeld des Patienten statt.
Dorota Höfler
Lerntherapiepraxis
Neustädter Str. 9
31515 Wunstorf
… und ab Januar 2025 auch in den Räumen der Logopädiepraxis Meyer im HefeHof 6 in Hameln
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